Spätestens ab dem 01. Juli 2024 dürfen die Gebühren für Ihren Kabelfernsehanschluss nicht mehr pauschal über die Mietnebenkosten abgerechnet werden. („Wegfall des Nebenkostenprivilegs“). Eine Kündigung Ihres Kabelfernsehanschlusses bei Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin ist nicht erforderlich.
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1) Nebenkostenprivileg
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